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Kurator'in für: Fundstücke Medien und Gesellschaft Pop und Kultur
Journalist, Blogger, Vater, Fußballer, Sound-Nerd, DJ, Podcaster, Hamburg-Fan, Hamburg-Hater, alles mit größtmöglicher Leidenschaft und Überzeugung. Arbeitet für ZEIT und ZEIT-Online, eine Zahl verbliebener Tageszeitungen von Relevanz (RND, SZ, ND, Tagesspiegel). Hält PR-Jobs quantitativ in Grenzen und qualitativ auf dem Niveau vom Handelskammer-und Arte-Magazin. Leistet sich den Luxus, quasi umsonst für, Musikforen (MusikBlog) oder die taz zu schreiben. Lebt in St. Pauli.
Wer "Adbusting" noch nicht kennt: Das englische Kofferwort für "Reklame-Zerschlagung" bezeichnet die Umdeutung, Verwandlung, nicht selten Zerstörung von Werbung im öffentlichen Raum. Wenn Adbuster aktiv waren, steht auf einem H&M-Plakat anstatt gezielter Kaufanreize schon mal "Ein Herz für Kinderarbeit", während Bundeswehr-Claims nicht mehr Zusammenhalt und Abenteuer anpreisen, sondern Waffenhandel und Tötungsabsicht.
Weil diese Art Konsumkritik fremdes Eigentum betrifft, wird sie strafrechtlich verfolgt. Doch obwohl es sich dabei allenfalls um Diebstahl oder Sachbeschädigung in leichter Form handelt, wird beides zuweilen verfolgt wie Schwerstkriminalität - das zeigt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung. Bei Adbusting, zitiert sie dabei den Trierer Strafrechtsprofessor Mohamad El-Ghazi
...geht es maximal um Bagatellkriminalität. Ich glaube, es ist relativ eindeutig, dass hier Hausdurchsuchungsmaßnahmen, also Eingriffe in die Wohnung, unverhältnismäßig sind.
Da Gerichte anschließende Verfahren regelmäßig wegen Geringfügigkeit fallenlassen, wirft der Artikel ein interessantes Schlaglicht aufs Missverhältnis zwischen Mitteln und Ertrag polizeilicher Ermittlungen.
Quelle: Thilo Eggerbauer Bild: SZ www.sueddeutsche.de
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