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Natürlich nicht, aber das, was da gerade im Eilverfahren entschieden wurde, erinnert mich sehr stark an ganz andere Zeiten. Mit Partei meine ich natürlich nicht nur diese eine hier (noch gibt es ja offiziell mehrere), auf deren Innenminister aus Baden-Württemberg sich der Kampfhahn Lobo bereits im Juni 2015 stürzte.
Weiss jemand ob Gesetze, die im Eilverfahren verabschiedet wurden auch im Eilverfahren vom Verfassungericht zurückgewiesen werden können? Inbesondere wenn das Gesetz als "Nachbesserung" eines Gesetzes verabschiedet wurde, das bereits schonmal vom Verfassungsgericht für ungültig erklärt wurde?
Ich bleibe trotzdem gelassen, denn warum sich über ein Gesetz aufregen wenn wir doch alle ganz freiwillig unsere Daten verschenken (z.B. über Skype, Slack, Google). Wer da nicht mitmachen möchte benutzt freie und offene Software die verschlüsselt und dezentral operiert. Und ja, auch Metadaten (zumindest im Netz) können mit einem gewissen Aufwand anonymisiert werden. Glaubt ihr nicht? Dann schaut doch mal hier vorbei. :-)
Quelle: Sascha Lobo saschalobo.com
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PS: und ich hätte gern mal eine Liste wieviele Verbrecher aufgrund der VDS gefasst wurden bzw noch viel besser, welche Verbrechen alle VERHINDERT wurden.
Mich bewegt auch eine Frage - nämlich wenn es so klar ist dass das BVG, oder spätestens der EuGH das Ding wieder kassiert, warum ziehen sie diesen Blödsinn dann durch. Habe in der Presse nichts dazu gefunden und ahne eine unerfreuliche "Metaebene".
Ich bleibe dabei: der Vergleich hinkt! - es ist ein riesen Unterschied, ob ich mit meinen Daten rumballere, oder ob mein Staat meine Daten abgreift. Denn in einem Fall entscheide ich und im anderen Fall nicht, was ich von mir preisgebe. Im zweiten Fall weiß ich noch nicht mal, was ich eigentlich preisgegeben habe. Und ich finde diesen Vergleich auch unzulässig verharmlosend im Hinblick auf die staatliche Massenüberwachung.
Das Verfassungsgericht entscheidet übrigens selber, ob sie das schnell machen...hab da grad in was reingelesen, demnach können sie so schnell sie wollen und habe komplizierte Regeln für die maximale Dauer so eines Verfahrens.