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Feminismen

Hatespeech darf nicht erlaubt sein

Barbara Streidl
Journalistin, Musikerin
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Barbara StreidlDonnerstag, 26.09.2019

Ein Skandal, ein krasses Fehlurteil, das die Verfassung grob missachtet. Es verweigert den Menschen einen Schutz vor der verbalen Barbarei im Internet.

So schreibt Volker Boehme-Neßler in der ZEIT, er selbst lehrt Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, und ist entsetzt über das Urteil, das gerade im Fall "Renate Künast wehrt sich gegen Hatespeech" gefällt wurde.

Die zum Teil unfassbar frauenfeindlichen Details der Urteilsverkündung, warum Vergewaltigungsandrohungen und üble Beleidigungen akzeptabel seien, zitiere ich nicht - die können in dem verlinkten Artikel nachgelesen werden.

Was das Urteil tatsächlich aufs Übelste macht: Es lässt uns, also auch mich und dich, Sie, die wir diesen Text hier auf dieser Onlineplattform schreiben, lesen, kommentieren, es lässt uns alleine. Kein Schutz vor Trollen. Kein Schutz vor Beleidigungen. Alles im Rahmen der Meinungsfreiheit.

Die Hoffnung an die Justiz aufgeben, das müssen wir noch nicht, schreibt Boehme-Neßler:

Das Urteil ist ein indiskutables Fehlurteil, aber noch kein Dammbruch. Immerhin besteht die Hoffnung, dass sich die Justiz in der nächsten Instanz selbst korrigiert und das Urteil aufhebt. Das ist aber kein Grund zur Beruhigung. Bevor ein Damm bricht, zeigen sich viele kleine Risse in seinen Mauern. Irgendwann führen sie dann zur Katastrophe. Solch ein Riss ist dieses Urteil. Und das ist verstörend und beunruhigend.

Hatespeech darf nicht erlaubt sein

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