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Volk und Wirtschaft

Die Würde des Menschen ist antastbar, zeigt die Bürgergeld-Debatte

Alexandra Endres
Journalistin
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Alexandra EndresDienstag, 29.11.2022

Der politische Streit ist beigelegt. Zum kommenden Jahr wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt, das Hartz IV ersetzen soll. Was sich dadurch ändert, beantwortet BR24 hier im Überblick.

Ronen Steinke von der Süddeutschen Zeitung macht sich anlässlich der Reform in einem Essay Gedanken darüber, wie herablassend und gönnerhaft wir in unserem reichen Land mit armen Menschen umgehen. Sein Text ist deshalb so empfehlenswert, weil er die Debatte über Hartz-IV-Sätze und deren kommende Erhöhung um 53 Euro, dann eben unter einem neuen Namen, auf eine höhere Ebene zieht. Ich piqe ihn, obwohl er nur mit einem SZ-Abo zugänglich ist.

Steinke geht es um vom deutschen Grundgesetz garantierte und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte grundlegende Rechte aller Menschen, die hier leben – auch der Armen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", das steht gleich am Anfang des Grundgesetzes in Artikel 1, Absatz 1, Satz 1. Und vor zwölf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass der Hartz-IV-Satz stets hoch genug sein muss, damit man sich das Nötigste leisten kann.

Es war deshalb eines der stärksten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es die Aussage "Die Würde des Menschen ist unantastbar" vor jetzt zwölf Jahren zu einem einklagbaren Versprechen konkretisiert hat. Dieses gute Versprechen lautet: Zumindest sollte niemand frieren, hungern oder ohne ein Mindestmaß an Tampons und Shampoo durchs Leben gehen müssen in diesem reichen Land. Es sind Dinge aus dem Supermarkt, die das "menschenwürdige Existenzminimum" ausmachen, und darauf besteht - Achtung - ein Recht.

(...) Aber wie bizarr ist dann die Freihändigkeit, mit der in den vergangenen Wochen über eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes um 53 Euro verhandelt worden ist (unter einem künftig geschmeidigeren Namen, "Bürgergeld"). So, als sei dies eine freiwillige Geste der Großzügigkeit. Und nicht bloß ein lange überfälliger Ausgleich für einen massiven Verlust an Kaufkraft.

Denn trotz der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, trotz der hohen Inflationsraten ist der Hartz-IV-Satz im laufenden Jahr nicht erhöht worden. Auch in der Pandemie, als das Leben teurer wurde, hielt der Hartz-IV-Satz nicht Schritt. So gut wie kein Sozialgericht hat das beanstandet, kein Gericht legte die Frage, ob unter diesen Umständen noch die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde gewahrt bleibt, dem Bundesverfassungsgericht vor, schreibt Steinke. Und fragt zu Recht:

Die Menschenwürde ist der oberste Wert der Verfassung, und das "menschenwürdige Existenzminimum" ist ein einklagbares Grundrecht: Was sind solche Sätze wert?

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