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Technologie und Gesellschaft

Entwurf zur Europäischen Digitalen Grundrechte-Charta wurde geleakt

Michael Seemann
Kulturwissenschaftler, Autor, Internettheoretiker
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Michael SeemannDienstag, 29.11.2016

Die Digitalisierung der Lebenswelt zwingt uns immer wieder dazu, die grundlegenden Fragen des Zusammenlebens neu zu stellen. In vielerlei Hinsicht unterscheidet sich unser Leben heute von dem unserer Eltern und so ist es legitim auch die Regeln und Gesetze, die sie uns vererbt haben, auf ihre Tauglichkeit abzuklopfen — oder gar mit einem Neuentwurf um die Ecke zu kommen.

Ein solcher Versuch ist die Digitale Grundrechte-Charta, die am 1. Dezember veröffentlicht werden soll, aber bereits heute bei Jürgen Geuter - nebst pointierter Kritik - geleakt wurde.

Geuter hat zunächst recht, wenn er sagt, dass Grundrechte Grundrechte sind, im Digitalen und anderswo und so fragt man sich, was das überhaupt soll. Man schreibt alles noch mal auf, stellt ein „digital" davor und streut hier und da „Algorithmus" drüber, fertig? 

Bei genauerer Lektüre merkt man schnell, dass sich weniger Gedanken um eine Neufassung von Grundrechten gemacht wurden, sondern um eine verzweifelte Rettungsaktion der alten. Informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel funktioniert im Internet offensichtlich nicht mehr und deswegen muss man sie jetzt noch mal etwas lauter behaupten.

Ein anderes Problem, das Geuter anspricht, ist die Frage des Geltungsbereichs eines solchen Regelwerkes. Das Dokument selbst spricht davon, für alle Unternehmungen Geltung zu beanspruchen, die Kunden in der Europäischen Union bedienen. Damit will die europäische Grundrechte-Charta also die ganze Welt regulieren. Das kann man schon so geltend machen, aber ich bin gespannt, was die Herrschaften sagen, wenn China und Iran denselben Anspruch formulieren.

Gesetze sind ihrem Konzept nach an die Geltungsbereiche und Durchsetzungsregime von Staaten gebunden und so verbleibe ich bereits bei der Überschrift schulterzuckend zurück. Der staatstragende Pathos, die Uninspiriertheit der Forderungen, bei gleichzeitig völlig unrealistischem Geltungsgetöse wirkt nur noch aus der Zeit gefallen und lächerlich.

Entwurf zur Europäischen Digitalen Grundrechte-Charta wurde geleakt

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