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Technologie und Gesellschaft

Dreimonatige Vorratsdatenspeicherung für den Bundestag

Konstantin von Notz
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen
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Konstantin von NotzMontag, 21.12.2015

Der Ältestenrat des Bundestages hat sich gerade mit den Stimmen der GroKo auf eine Maßnahme verständigt, die durchaus umstritten ist: Internet- und Emailverbindungsdaten sollen künftig nicht mehr für sieben Tage, sondern für drei Monate gespeichert werden. Ich halte das für hochproblematisch. Der PGF der CDU, Bernd Kaster, sieht das anders: Die Speicherung sei ein "normales Vorgehen, das auch in vielen Unternehmen angewendet" werde. Nur ist der Bundestag eben kein privates Unternehmen, sondern Verfassungsorgan – und die Kommunikation von Abgeordneten aus gutem Grund grundgesetzlich besonders geschützt.

Dreimonatige Vorratsdatenspeicherung für den Bundestag

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