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Technologie und Gesellschaft

Digitales Erbe: Hinterbliebene wollen sich das Recht auf Zugang zum Facebook-Konto erstreiten

Magdalena Taube
Redakteurin
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Magdalena TaubeFreitag, 22.06.2018

Was passiert mit dem digitalen Ich, wenn wir sterben? Sollten Angehörige Zugriff auf unser Facebook-Konto erhalten? Wie kann man sein digitales Erbe selbstbestimmt regeln? Komplexe Fragen, die die meisten von uns von sich schieben, so lange es nicht wirklich dringend notwendig ist, sich damit zu beschäftigen. Doch selbst wenn wir unseren Angehörigen unsere Passwörter geben, muss das nicht heißen, dass diese auf unsere Accounts zugreifen können. Beispiel Facebook: Eine Mutter aus Berlin kämpft seit sechs Jahren darum, Zugriff auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter zu erhalten. Die Eltern erhoffen sich, via Facebook-Nachrichten, Status-Meldungen etc., zu erfahren, ob die Tochter Selbstmord beging. Obwohl die Mutter im Besitz des Passwortes zu dem Account ist, konnte sie sich nicht einloggen, denn das Konto war eingefroren im Gedenkzustand – unklar ist, wer das ausgelöst hat. Facebook weigert sich, den Zugang zu gewähren, um Rechte Dritter zu schützen (und vermutlich auch, um keinen Präzedenzfall zu haben). Der Fall wirft ethische Fragen auf, die der Bundesgerichtshof nun wahrscheinlich unter Berufung auf das Erbrecht klären wird, das Urteil könnte richtungweisend sein. 

Digitales Erbe: Hinterbliebene wollen sich das Recht auf Zugang zum Facebook-Konto erstreiten

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