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Seit 2005 ist er mit verschiedenen Projekten im Internet aktiv. Er gründete twitkrit.de und die Twitterlesung, organisierte verschiedene Veranstaltungen und betreibt den populären Podcast wir.muessenreden.de. Anfang 2010 begann er das Blog CTRL-Verlust zuerst bei der FAZ, seit September auf eigene Faust, in dem er über den Verlust der Kontrolle über die Daten im Internet schreibt. Seine Thesen hat er im Oktober 2014 auch als Buch veröffentlicht: Das Neue Spiel, Strategien für die Welt nach dem digitalen Kontrollverlust.
Die Blockchain ist in aller Munde, der Hype dauert an und das obwohl so langsam auch all die Probleme der Technologie an die Öffentlichkeit drängen. Vom absurden Energiekonsum des „Proof of Work“-Algorithmus, über ineffiziente Transaktionsmechanismen, bis hin zu den Sicherheitsproblemen bei Smart Contracts.
Ab Mai kommt nun ein weiteres Problem für die Blockchain-Welt hinzu: die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft.
Einige Datenschützer sind sich sicher, dass die Blockchain in ihrer Beschaffenheit nicht DSGVO-konform ist. Eine der wesentlichen Vorschriften nämlich sieht vor, dass sich einzelne Datensätze löschen lassen. Das ist nicht nur nicht im Blockchain-Protokoll vorgesehen, sondern es ist geradezu ein Kern-Feature, dass zurückliegende Blöcke nicht mehr veränderbar sind.
In dem Artikel von David Meyer kommt auch der Datenschutzexperte und wesentliche Mitautor der DSGVO - Jan Phillip Albrecht - zu Wort:
"This is where blockchain applications will run into problems and will probably not be GDPR compliant.“
Wie das bei rechtlichen Fragen immer ist, wird sich das meiste erst vor Gericht entscheiden. Man darf also gespannt sein, ob es der Blockchainwelt gelingt, sich aus diesem Malheur herauszuwinden. Wenn es schief geht, könnte Bitcoin ab Mai in Europa illegal sein.
Quelle: David Meyer EN iapp.org
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das wird enorm interessant, was da passiert, wenn die DSGVO in Kraft tritt. Mir hat auch noch niemand erklärt, ob und wie z.B. dieses facebook mit der Datenportabilität umgehen wird. Ich bin gerade bei der SXSW in Austin und von hier aus fragt man sich, ob die blockchain sind überhaupt interessieren wird für die DSGVO.
Das Recht auf Datenlöschung nach der DSGVO bezieht sich doch nur auf personenbezogene Daten (Klarnamen, Standortdaten, biometrische Daten usw). In der Bitcoin-Blockchain kommen solche Infos aber gar nicht vor. Also dürfte die Verordnung doch zumindest für Bitcoin irrelevant sein. Oder habe ich etwas übersehen?