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Warum der Staat einen Häftling sich zu Tode hungern ließ

Reportagen. fm
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Reportagen. fmDonnerstag, 01.07.2021

Im Zentrum dieses Falles steht die unangenehme Frage, ob man Klaus S. zurück ins Leben hätte zwingen müssen. Denn bis S. in Rente ging, schien nichts darauf hin zu deuten, dass er zu keiner autonomen Entscheidungen fähig wäre. Dann kamen die Wahnvorstellungen. Dann der Tag, an dem er seine Frau erdrosselte.

Nach seiner Inhaftierung begeht S. mehrere Suizidversuche. Aber anstatt ihn in eine psychiatrische Klinik zu bringen, teilt der Leiter der JVA mit: Die Wahnvorstellungen, die Suizidversuche, das sei alles gespielt. Ein Gutachter schreibt: Es gebe keine Gründe, S. in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Aber ist das so? Wenige Monate später hört S. auf zu essen.

Die Recherchen des Kölner Stadtanzeigers dokumentieren einen in der Justizgeschichte von NRW einzigartigen Fall, der den Staat vor eine Entscheidung stellt: Zwangsernähren oder sterben lassen. Man entscheidet sich für letzteres und somit für das Selbstbestimmungsrecht des Gefangenen. So begründet es jedenfalls das Justizministerium des Landes. Experten kritisieren diese Entscheidung scharf. Vieles spricht dafür, dass sie ein großer Fehler war.

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