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Patient*innen haben Rechte. Die sind aber leider zu wenig bekannt.

RiffReporter eG
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RiffReporter eGDienstag, 11.02.2020

Es hilft, zumindest einen groben Überblick zu haben über das, was einem zusteht vor, während und nach einer medizinischen Behandlung. Doch die Hürde, sich mit der recht trockenen Materie „Recht und Gesetz“ zu beschäftigen, ist einigermaßen groß. Bei medizinischen Fragen stehen schließlich nicht die Feinheiten des Patientenrechtegesetzes im Vordergrund, sondern die medizinische Frage selbst.

Doch weil man als Patient*in Teil des medizinischen Teams ist, darf man ruhig das Recht in Anspruch nehmen, das das Gesetz dieser Rolle zugesteht. Schließlich betreffen die Entscheidungen, die zu treffen sind, in erster Linie die Patient*innen selbst – und nicht die Behandler*innen.

Seit 2013 gibt es das Patientenrechtegesetz und was drin steht, ist leider zu wenig bekannt. Deshalb ist es eine gute Idee, sich schon mal vorsichtshalber damit auseinanderzusetzen, bevor der gesundheitliche Zustand die volle Aufmerksamkeit einfordert.

  • Wie ist es zum Beispiel mit der freien Arztwahl: Schließt die auch Heilpraktiker*innen ein? Und was bedeutet das für die Kostenerstattung?
  • Oder mit dem Recht auf Aufklärung: Reicht es, schriftlich aufgeklärt zu werden oder muss man vor einer medizinischen Maßnahme die Gelegenheit bekommen, Fragen zu stellen?
  • Was kann man tun, wenn man den Verdacht hat, dass ein Behandlungsfehler passiert ist?
  • Und wie geht man am besten vor, wenn die Krankenkasse etwas nicht bezahlen will, was Ärzt*innen für medizinisch nötig halten?

Wenn solche und ähnliche Fragen auftauchen, hilft ein Blick in diesen Text. Auch wenn er bei Streitfällen den Expert*innenrat nicht ersetzen kann, bekommt man gute Anhaltspunkte, wie es grundsätzlich um die Rechte bestellt ist und wo man sich weitere Unterstützung holen kann.


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