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73 Jahre alt, Mitglied des Deutschen Bundestages (1994 bis 2013), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses (2005 bis 2013), Generalsekretär der CDU (2000), Rat der Stadt Münster (1975-1994), Jurist, Geschäftsführer der IHK Nordwestfalen (1980-1994), Vorsitzender des ZDF-Fernsehrats (2002-2016), seit 2013 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO), Dean des Global Diplomacy Lab (GDL), Deutscher Co-Rektor des Turkey Europe Future Forum (TEFF), seit 2015 Sondergesandter der Bundesregierung für die deutsch-namibische Vergangenheitsbewältigung.
Die „Müll“-Kolumne von Hengameh Yaghoobifarah in der taz hat Wellen geschlagen und hat doch nicht eine breite Debatte über unser Verhältnis zur Polizei ausgelöst, überlagert durch die Diskussion über eine angekündigte und letztendlich doch nicht erfolgte Strafanzeige des Innenministers gegen die Kolumnistin. Es war wohl die Kanzlerin, die Seehofer von diesem Irrweg abgebracht hatte.
Das von Seehofers Ankündigung ausgelöste Spektakel hat die wichtigere Debatte darüber überlagert, wie stark der subjektive Blick, wie stark Diskriminierungserfahrung den Journalismus prägen soll oder darf.
Über Diskriminierung könne nur sprechen, wer selbst Diskriminierungserfahrungen gemacht habe, sagen die Intersektionalisten.
Entscheidend ist die Zugehörigkeit zu einem privilegierten oder zu einem unterdrückten Kollektiv. Aus Letzterem soll Definitionsmacht erwachsen – das Recht also, zu bestimmen, was diskriminierend ist. Rassistisch etwa ist demnach, was von einer – im Zweifelsfall einzigen – PoC so empfunden wird. Für intersektional Denkende ist dies zwingend.
Der empfohlene Artikel legt dar, wie es zu diesem Denkansatz kam und welche Risiken und Nebenwirkungen damit verbunden sind.
Mein Einwand: So wichtig Betroffenen-Stimmen sind, ich halte nichts von der These, dass man ohne persönliche Betroffenheit sich zu bestimmten Problemen nicht äußern dürfe. Bei der Missbrauchsdebatte machen wir das auch nicht so. Und für Juristen bedeutet persönliche Betroffenheit aus gutem Grund Befangenheit - und damit ein Hindernis, zu einem objektiven Urteil zu kommen.
Identitäten tatsächlich nicht so klar verteilt, wie der Kommentar suggeriert, weil sie sich vielfach schneiden und widersprechen. Schon bei schwarzen Männern und weißen Frauen wird’s kompliziert.
Quelle: Christian Jakob | Reportage & Recherche taz.de
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Ein wichtiger Punkt, der auch für Zeitzeugen generell gilt. Ihre Geschichten sind bereichernd und sollten wahrgenommen werden, aber sie sind halt nicht verallgemeinerbar, weil immer eingefärbt von persönlichen Erfahrungen.
Vor einiger Zeit gab es ein Interview mit einem Polizeiausbilder, ich glaube, es stand im "Spiegel". Der Mann erzählte, ihm werde ständig von jungen Polizisten entgegengehalten, man wisse doch, wie es auf der Straße zugehe, man sei ja schließlich ständig unterwegs. Aber auch sie kennen nur einen kleinen Ausschnitt der Wirklichkeit. Schon wie es ein paar Straßen weiter aussehe, wüssten nur die wenigsten.
Und wenn man die identitätspolitische These, dass sich nur Betroffene zu Wort melden dürfen, einmal weiterspinnt: dann müsste der Grad der Betroffenheit für Authentizität stehen. Soll heißen: Wer wirklich heftig betroffen ist, hat mehr recht und ist der "Wahrheit" näher, als jemand, der nur ein bisschen betroffen ist.