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Medien und Gesellschaft

Medienrecht: Klageandrohung spornt investigative Journalisten erst richtig an

Bernd Oswald
Autor, Trainer und Trendscout für digitalen Journalismus

Digital Resident aus Leidenschaft. Aber ohne dabei betriebsblind zu sein. Seit 2000 bewege ich mich als Journalist und als Trainer an den digitalen Schnittpunkten von Politik, Medien und Gesellschaft. Nützliche Links habe ich schon immer gerne geteilt.

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Bernd OswaldFreitag, 09.08.2019

Christian Schertz ist einer der bekanntesten Medienrechts-Anwälte Deutschlands. Er hat schon unzählige Prominente im Streit gegen Medien vertreten, darunter Bettina Wulff, Karl Theodor zu Guttenberg oder Herbert Grönemeyer. Er gilt als der Erfinder des "presserechtlichen Informationsschreibens", in denen Anwälte Medien davor warnen, bestimmte, ihren Mandanten missliebige Dinge zu berichten. Für den Fall, dass Medien das doch tun, drohen sie eine Klage an. Dieses Instrument geht aber oft nach hinten los, gerade investigative Journalisten fühlen sich dadurch erst angespornt, in dem Fall weiter zu recherchieren. Das ist eine der spannendesten Erkenntnisse aus der Studie "Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!" der Otto-Brenner-Stiftung und der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Daniel Bouhs hat sich für das NDR-Medienmagazin ZAPP die Studie angeschaut und ist auf einige weitere interessante Ergebnisse gestoßen:

  • Medienrechts-Kanzleien ändern Ihre Strategien: Da Drohungen oft nicht funktionieren, versuchen Sie durch besonders viele (Hintergrund-)Informationen einen guten Draht zu Medien aufzubauen
  • Anwälte werden zu Pressesprechern von Unternehmen und versuchen ihre Darstellung in ihnen gewogenen Medien zu platzieren
  • nach missliebiger Berichterstattung fordern Medienrechts-Anwälte nach wie vor oft Unterlassungserklärungen

Die Studie beschränkt sich nicht auf eine Beschreibung des Status Quo, sondern macht auch Vorschläge, wie Medien gegen Klageandrohungen vorgehen können, etwa, indem sie einen gemeinsamen Fonds bilden, aus dem Prozesskosten bezahlt werden.

Medienrecht: Klageandrohung spornt investigative Journalisten erst richtig an

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