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Als psychologische Beraterin unterstütze ich alleinstehende Personen mit Kinderwunsch, baue ein Informationsportal für Co-Elternschaft auf und engagiere mich ehrenamtlich bei Solomütter Deutschland e.V.
Auf der Website der Heinrich Böll Stiftung finden sich 5 Dossiers aus dem Handbuch „Feministische Perspektiven auf Elternschaft“ als Leseprobe, unter anderem über Trans-Schwangerschaften. Diese sind der Öffentlichkeit meist nur durch Bilder des schwangeren Mannes bekannt, wenn überhaupt. Wieviel Diskriminierung Trans-Personen im Bezug auf Elternschaft erleiden müssen, weiß kaum jemand.
Wenn allerdings eine Person mehr als 300 Tage nach der Änderung des Vornamens (ohne Änderung des Personenstandes im Rahmen des TSG) ein Kind gebiert oder zeugt, wird die Änderung des Vornamens hinfällig. Der Gesetzgeber geht in diesem Fall davon aus, dass die entsprechende Person sich doch dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlt. Diese gesetzliche Rückänderung des Vornamens kann „aus schwerwiegenden Gründen“ wieder revidiert werden (§ 7 TSG; vgl. [7]), stellt für trans Personen mit Kinderwunsch aber eine beträchtliche Hürde dar – sie bekommen also ggf. keine Kinder, weil sie sich dieser Diskriminierung nicht aussetzen wollen. Zusätzlich werden trans Eltern in die Geburtsurkunden ihrer Kinder mit dem falschen Geschlecht und dem Deadname [*5] eingetragen – ein gebärender trans Mann gilt also laut Geburtsurkunde als ‚Mutter‘ eines Kindes. Zeugende trans Frauen werden analog auch nicht als Mütter in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen, sondern als Väter misgendert [*6] (BGH-Beschluss XII ZB 459/16 vom 29.11.2017).
Allein diese Hürde dürfte viele Trans-Personen davon abhalten, überhaupt einem Kinderwunsch nachzugehen, denn:
Um juristisch und medizinisch transitionieren zu können, d.h. die Änderung von Vornamen und Personenstand sowie Hormonersatztherapien, ggf. pubertätsblockierende Medikamente und/oder Operationen durchführen zu können, müssen sich trans Personen einer psychiatrischen Diagnose unterwerfen [*6] und eine begleitende Psychotherapie absolvieren. Sie müssen dabei in medizinischen Kontexten immer wieder heteronormativen Geschlechtervorgaben entsprechen, um in ihrem tatsächlichen Geschlecht anerkannt zu werden. Das bedeutet: trans Männer, die in einem psychiatrischen Rahmen erzählen, dass sie gerne schwanger werden würden, müssen damit rechnen, dass ihnen die für eine Personenstands- und Vornamensänderung nötige Diagnose verwehrt wird, da der Kinderwunsch, und hier insbesondere der Wunsch nach einer Schwangerschaft und Geburt, als nicht männlich gilt.
Ein Lichtblick für Betroffene ist die Abschaffung des Trans-Gesetzes. Dazu gibt es einen Text bei ntv.de.
Der neue Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat zugesichert, das umstrittene Transsexuellengesetz (TSG) bis zum Ende der Legislaturperiode abzuschaffen. "Das Transsexuellengesetz gibt es schon seit über 40 Jahren. Und seit über 40 Jahren verletzt es die Würde des Menschen, weil ihm die Annahme zugrunde liegt, dass Transgeschlechtlichkeit eine Krankheit sei", sagte der Grünen-Politiker im Gespräch mit ntv.de. "Das hat die Weltgesundheitsorganisation vor einigen Jahren auch sehr deutlich gesagt: Transgeschlechtlichkeit ist eine ganz natürliche Variante der geschlechtlichen Entwicklung."
Bereits im November 2021 erschien auf ze.tt ein umfangreicher Erfahrungsbericht eines schwangeren Mannes, der Probleme offen anspricht:
Der rechtliche Teil am Kinderkriegen war für mich viel schwieriger auszuhalten, als schwanger zu sein und komische Blicke auf dem Spielplatz auszuhalten. Als trans Mann zwei Kinder zur Welt zu bringen, bedeutete für mich drei Gerichtsverfahren durchzustehen. Drei Wochen nach der Geburt unserer ersten Tochter hatte sie immer noch keine Geburtsurkunde. Da wir nicht verheiratet waren, musste ich die Vaterschaft meines Partners anerkennen. Das Bundesgesetzbuch sieht allerdings vor: Die Mutter muss die Vaterschaft anerkennen. In unserem Fall gab es aber keine Frau. Unsere Familienkonstellation ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Standesbeamtin hatte daraufhin vorgeschlagen, dass mein Partner sein leibliches Kind adoptieren könne. Mit einem Anwalt hatten wir das Problem zum Glück lösen können. Aber es war hart, kurz nach der Geburt vor Gericht um die Vaterschaft des eigenen Kindes streiten zu müssen.
Mit dem Handbuch „Feministische Perspektiven auf Elternschaft“, herausgegeben von Lisa Yashodhara Haller und Alicia Schlender, erscheint ein Buch, das Stimmen von über 50 Personen die Möglichkeit gibt, über Feminismus im Bezug auf Elternschaft zu sprechen.
Nur wer frei von ökonomischen, juristischen und sozialen Zwängen ist, kann selbstbestimmte Entscheidungen über die eigene Reproduktion, Familienkonstellation und das Verhältnis von Fürsorge- und Lohnarbeit treffen. Für diese Freiheit braucht es Ressourcen - und die sind nicht gerecht verteilt. Eltern sein ist - trotz oder gerade wegen dieser Widrigkeiten - sehr vielfältig und die gelebten Formen von Elternschaft und Familie ein Feld, das immer weiter in den Fokus feministischer Wissenschaft rückt.
Außerdem findet eine Online-Lesung statt, ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung.
Quelle: Annika Spahn, Alicia Schlender, Lisa Yashodhara Haller Bild: unsplash gwi-boell.de
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