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Als psychologische Beraterin unterstütze ich alleinstehende Personen mit Kinderwunsch, baue ein Informationsportal für Co-Elternschaft auf und engagiere mich ehrenamtlich bei Solomütter Deutschland e.V.
Wenn eine Frau sich offen dazu bekennt, keine Kinder zu wollen, sind die Reaktionen oft entweder schockierte Ablehnung oder spöttische Kommentare:
„Das wirst du dir noch überlegen.“ Als ob es gar nicht möglich sei, diese Aussage ernst zu meinen. Denn als Frau ist es ja schließlich meine Bestimmung, Mutter zu werden, oder? Jetzt, einige Jahre später, wird meine Entscheidung zwar ernstgenommen, allerdings werde ich ständig gewarnt. Die Aussage „Du wirst es bereuen, keine Kinder bekommen zu haben!“, gehört zu den Klassikern unter den geschockten Reaktionen auf meine Ansage.
Was die Autorin des Artikels noch mehr verwundert:
Doch darf ich nicht selbst frei entscheiden, was mit meinem Körper passiert und wie ich mein Leben gestalten will? Warum überhaupt wird diese durchaus intime Entscheidung immer wieder zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen? Und warum sind Männer nicht in ähnlichem Ausmaß von diesen Anfeindungen betroffen?
Die Weiblichkeit wird schon immer und immer noch sehr stark mit Kindern verknüpft. Zur richtigen Frau wird eine Frau erst, wenn der Nachwuchs auf dem Weg ist. Mutterschaft als alleiniger Zweck des Daseins einer Frau sollte schon lange kein Thema mehr sein. Leider hat sich noch nicht genug getan, damit sich das Bild der Frauen ändert.
Dem gegenüber steht die Verweigerung der Mutterschaft für Frauen, die das Kind nicht geboren haben, aber mit der Mutter verheiratet sind. Auf ZDF heute wird der erste Erfolg von Verena Akkermann und ihre Ehefrau Gesa Teichert-Akkermann beschrieben. Die Frauen hatten eingeklagt, dass sie beide die Mutter des gemeinsamen Kindes sein möchten. Das Abstammungsrecht in Deutschland sieht ganz klar vor, dass Mutter nur die Frau sein kann, die das Kind auch geboren hat. Das wollen Verena und Gesa ändern. Denn der einzige Weg bisher ist die Stiefkind-Adoption, ein langer und diskriminierender Weg:
Andere Regenbogen-Familien hätten ihnen außerdem von zum Teil hanebüchenen Verfahren berichtet, erzählt Gesa Teichert-Akkermann: "Wie sie im Halbjahresrhythmus Aids-Tests abgeben mussten. Eine Familie hat mir berichtet, wie sie vor den Augen des Jugendamtes das Kind ein drittes, ein viertes, ein fünftes, ein sechstes Mal wickeln mussten, um zu beweisen, dass sie es können. Wie ihnen intimste Fragen gestellt wurden, ob sie denn sicher seien, dass sie nicht doch irgendwann einmal Sex mit einem Mann haben wollen."
Die beiden Frauen haben sich langem Kampf einen ersten Sieg errungen:
Vor dem Standesamt Hannover sowie vor den Amtsgerichten Hannover und Hildesheim scheiterten die beiden Mütter mit ihrer Klage. Paulas - aus ihrer Sicht - fehlerhafte Geburtsurkunde solle die Namen beider Mütter enthalten. Vor dem Oberlandesgericht Celle schilderte das Ehepaar schließlich Mitte Januar seine Situation. Die Richter nahmen sich während der Video-Anhörung viel Zeit, erinnert sich Gesa. Und der Beschluss jetzt ist einzigartig in Deutschland: Noch nie hat ein hohes Gericht in vergleichbaren Verfahren die gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts für verfassungswidrig erklärt.
In ihrer Begründung vergleichen die Richter das lesbische Elternpaar mit heterosexuellen Paaren. "Der gemeinsame Entschluss beider Partnerinnen sei in diesen Fällen die Voraussetzung dafür, dass neues Leben entstehe. Der hierdurch gegenüber dem Kind begründeten Verpflichtung folge zugleich das Recht, die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen zu können", heißt es in der Urteilsbegründung.
Dass nicht nur die Einstellung gegenüber der Mutterschaft geändert gehört, sondern auch das Gesetz, ist lange überfällig. Immerhin beschäftigt sich die Forschung zunehmend mit dem Problem, wie Sarah Speck in ihrem Artikel „Mutterschaft“ auf GenderGlossar darlegt.
Im alltäglichen Sprachgebrauch bezeichnet Mutterschaft für gewöhnlich ein spezifisches, exklusives Verhältnis, das eine Frau ihrem (in der Regel leiblichen) Kind gegenüber einnimmt... Demzufolge hat eine Frau für das Kind, das sie geboren hat, Fürsorge zu tragen (Tyrell, 1981, S. 420) – ein Prinzip, das gegenwärtig durch Entwicklungen im Bereich der Reproduktionstechnologie herausgefordert wird, insofern sogenannte ‚Leihmutterschaft‘ in einigen Ländern die Option bereithält, von dieser Verantwortung vertraglich zurückzutreten und Schwangerschaft als Dienstleistung anzubieten.
Die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin werfen ein ganz neues Licht auf das klassische Bild der Mutter.
Quelle: Melanie Schröder Bild: Katharina Bitzl www.jetzt.de
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Sehe ich genauso. Am schönsten fände ich ja, wenn jede es einfach machen könnte, wie sie will, ohne dass sich irgendeine*r bemüßigt fühlt, sich so dämlich zu äußern, wie du es schreibst.
“Besonders ihre Dating-Partner äußerten wiederholt die Meinung, dass sie spätestens mit einer Schwangerschaft einen deutlichen Kinderwunsch verspüren würde.” Mit welcher Selbstverständlichkeit andere so etwas zu wissen meinen, gerade auch gerne Männer. Es wird höchste Zeit, dass die Childfree-Bewegung an Einfluss gewinnt.