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Klima und Wandel

Amtsrichterin urteilt: Klimaschutz > Eigentumsrecht

Daniela Becker
Autorin

"Wie kann die Klimakrise gelöst werden?" ist die Frage, die mich am meisten beschäftigt. Ich bin Mitglied von RiffReporter, einem Autorenkollektiv und einer Genossenschaft für freien Journalismus.

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Daniela BeckerDienstag, 08.11.2022

Das Amtsgericht Flensburg hat einen Klimaaktivisten freigesprochen, obwohl sie anerkannte, dass er als Baumbesetzer Hausfriedensbruch begangen hatte: weil Klimaschutz das Eigentumsrecht des Waldbesitzers trumpft.

Es waren unruhige Wochen Anfang 2021, als mehrfach Lieferwagen der Hotelinvestoren brannten, Demonstranten Bauzäune niederrissen und sich die Baumbesetzer ein Katz- und Maus-Spiel mit der Polizei lieferten. Vier Tage lang hatten Hundertschaften der Polizei das Gehölz umstellt, auf dem zwei Flensburger Unternehmer ein Intercity-Hotel bauen wollen, während einige Meter über dem Grund Demonstranten über Traversen balancierten. Einer der letzten, die dort ausharrten, war der 42-jährige Angeklagte. Von Oktober bis Februar hatte er die meiste Zeit in den selbst gezimmerten Baumhäusern verbracht. Deshalb musste er sich nun verantworten.

Der Vorwurf: Hausfriedensbruch. Einer der Hotelinvestoren hatte Strafbefehl beantragt. Die Richterin sah zwar den Tatbestand des Hausfriedensbruchs als erfüllt an. Aber sie wertete Klimaschutz als höheres Rechtsgut.

Der Sprecher des Amtsgerichts Stefan Wolf erklärte dazu: "Die Richterin hat den Klimaschutz hier als Rechtsgut von Verfassungsrang mit dem Eigentumsschutz der Waldeigentümer abgewogen und dann entschieden, dass der Klimaschutz hier als Rechtsgut wesentlich überwogen hat und diese Tat des Hausfriedensbruchs in diesem konkreten Fall gerechtfertigt hat." In der Begründung verwies die Richterin auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2021, das die Gesetzgebung zum Klimaschutz als unzureichend bewertet hatte. Zwar sind als Ausgleich Aufforstungen an anderer Stelle geplant. Der Baumbesetzer hatte aber auch angeführt, das zentrale Waldstück habe eine gute Wirkung auf das Stadtklima. Zudem sei das Biotop nicht einfach ersetzbar.

Journalist Jonas Schaible kommentiert dazu auf Twitter:

Einige Klimaaktivist*innen schielen schon länger auf den "rechtfertigenden Notstand" nach §35 StGB - sie argumentieren, die Klimakrise sei eine derartige Gefahr für Leib, Leben und Freiheit, dass das mitunter auch radikale Aktionen rechtfertige. […] Diesmal scheint es geklappt zu haben, auch unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht. Ist jetzt nur ein Amtsgericht, aber erfahrungsgemäß schauen Gerichte ja aufeinander.
Amtsrichterin urteilt: Klimaschutz > Eigentumsrecht

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