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Kurator'in für: Europa Fundstücke Kopf und Körper
Ich lebe in Marburg und schreibe über Gesundheit und Gesundheitspolitik.
Menschen, die psychische Probleme haben, leiden auch unter Stigmatisierung.
In Bayern soll das bald amtlich werden. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen mit psychiatrischen Diagnosen in einem Register gelistet werden, auf das die Polizei zugreifen kann – die sogenannte zentrale Unterbringungsdatei. Fünf Jahre lang soll man dort geführt werden, wenn man in einer psychiatrischen Einrichtung aufgenommen worden ist. Neben persönlichen Daten soll auch die Diagnose und Dauer der Behandlung erfasst werden.
Fachleute schlagen Alarm und Betroffene gehen gegen diesen Gesetzentwurf auf die Barrikaden. Auch in den sozialen Netzen war die Aufregung groß. Werden psychisch Kranke damit de facto zu Vorbestraften?
Das Ganze ist auch deshalb so besorgniserregend, weil es Erinnerungen an die Nazi-Zeit wachruft, als psychisch kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen verfolgt und umgebracht wurden. Listen vereinfachen den Zugriff auf einzelne gesellschaftliche Gruppen – wie auch immer man diese Gruppen definiert. Das Verhalten der AfD im Bundestag zeigt, wie berechtigt es ist, in Bezug auf Diskriminierungsgefahren sehr wachsam zu sein – mehr dazu im Text.
Es sind viele Artikel zu diesem geplanten Gesetz erschienen, das oft als Katastrophe bezeichnet wird. Bei dem hier gepiqten Text gefällt mir das Beispiel sehr gut, an dem gezeigt wird, was das Register in der Praxis bedeuten würde. Es zeigt, wie wenig es braucht, um für die Unterbringungsdatei in Frage zu kommen. Außerdem erklärt der Artikel die Knackpunkte des Vorhabens und verlinkt auf weitere Texte – für alle, die tiefer in die Thematik einsteigen (und sich aufregen) wollen.
Quelle: Sebastian Eder faz.net
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Im Text klingt es nur an, aber welcher psychisch Kranke wird dann noch einen Psychiater aufsuchen? Und was würde überhaupt aus der ärztlichen Schweigepflicht?