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Falsche Berichterstattung und irreführende Werbung über gesundmachende Therapien und Produkte können lebensbedrohliche Folgen haben:
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Das Team von MedWatch wird das Netz nach gefährlichen und unseriösen Heilsversprechen scannen. Einen Schwerpunkt werden Recherchen aus der Grauzone des Netzes bilden, in der vermeintliche Heiler ihre Wunder anbieten. Wir berichten und klären auf.
In der schieren Masse täglicher Informationen zu Gesundheit, neuen Arzneimitteln und Therapien wird es dabei immer schwerer, verlässliche Inhalte zu erkennen, gesundheitspolitische Entwicklungen zu verstehen oder sich als Patient die richtigen Anregungen und Hilfen zu holen. Das wollen wir ändern. Mit tagesaktuellen Nachrichten, Interviews und Reportagen.
Kommt es bald zu einschneidenden Veränderungen beim Berufsstand der Heilpraktiker – inklusive einer möglichen Abschaffung der Profession? Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat vergangene Woche eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das mögliche Optionen ausloten soll, wie in Zukunft mit dem Beruf des Heilpraktikers verfahren wird. Zusammen mit dem ARD-Magazin „Panorama“ haben wir aus dieser Ausschreibung berichtet.
Das Bundesgesundheitsministerium habe wahrgenommen, dass die bisherigen Maßnahmen „teilweise als nicht ausreichend angesehen werden“, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage.
„Umgekehrt wenden sich viele Menschen an das BMG, die auf Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertrauen. Sie setzen sich für diesen Berufsstand und seinen Erhalt ein.“
Die Forderung einer Abschaffung des Heilpraktikerberufs habe eine verfassungsrechtliche Komponente, insbesondere in Bezug auf die Berufsfreiheit.
Die Ausschreibung für das Rechtsgutachten thematisiert, ob sich eine mögliche, zukünftige Heilpraktikerausbildung in Hinsicht auf Dauer und Inhalt an der Medizinerausbildung orientieren müsste. Sie wirft weiter die Frage auf, ob und inwieweit es möglich wäre, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von der Behandlung weiterer Erkrankungen auszuschließen.
Auch soll das Rechtsgutachten die Frage klären, ob der Beruf ganz abgeschafft werden kann.
„Das Heilpraktikergesetz nimmt im Gesundheitswesen Deutschlands eine zentrale Rolle ein“, so das Ministerium. Bei dem 1939 in Kraft getretenen Gesetz handele es sich „um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht“, welches „nur noch fragmentarisch und insoweit erhalten ist, als es dem Grundgesetz nicht widerspricht“.
Intention des Heilpraktikergesetzes sei die Abschaffung des Heilpraktikerberufes gewesen.
„Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung, die klassischerweise die Qualifikation von Heilberufen kennzeichnen, ist darin nicht geregelt.“
Unseren Bericht über den Schritt des Ministeriums lesen Sie hier.
Quelle: Hinnerk Feldwisch-Drentrup Bild: hfd / MedWatch medwatch.de
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