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Mythos Corona-Knast – ein Faktencheck von Correctiv

Hauke Friederichs
Journalist und Autor
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Hauke FriederichsDonnerstag, 01.04.2021

Wer an Covid-19 erkrankt ist, muss in Quarantäne. So soll verhindert werden, dass sich die Pandemie weiter ausbreitet. Auch Menschen, die engen Kontakt zu Infizierten hatten, sollen sich 14 Tage lang von der restlichen Gesellschaft abschotten. Wer sich an die staatlichen Auflagen nicht hält, dem droht in einigen Bundesländern die "Zwangsabsonderung". Kritiker und Verschwörungstheoretiker sprechen deswegen vom "Corona-Knast", in dem die Betroffenen landen.

Aber auch manche Medienvertreter gehen recht sorglos mit solchen Begriffen um. "Im Knast der Quarantäne-Verweigerer – Wer nicht hören will, muss sitzen", titelte die Bild-Zeitung gewohnt plakativ am 22. Januar 2021. Und auch die linke Taz wählt eine ähnliche Formulierung: "Coronaschutz mit Härte – Knast für Quarantäne-Verweigerer" lautete dort eine Zeile.

"Doch was genau ist damit gemeint – und lassen sich diese Einrichtungen wirklich so bezeichnen?", fragt die Rechercheorganisationen Correctiv und setzt zum Faktencheck an. Gibt es tatsächlich an Gefängnis erinnernde Einrichtungen, in denen Quarantäneverweigerer hinter Gittern festgehalten werden?

"Wo eine Pandemie ist, sind die nicht weit, die nicht an ihre Existenz glauben. Sie weigern sich, Masken zu tragen, feiern heimlich illegale Partys, halten das Virus für eine Erfindung oder eine Variante der Grippe", schreibt der Faktenchecker Steffen Kutzner. "So kommt es, dass es Menschen gibt, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder in Verdacht stehen, infiziert zu sein – und sich trotzdem nicht an die Quarantäne-Auflagen halten."

Die rechtliche Grundlage, Menschen gegen ihren Willen zur Quarantäne zu zwingen, bildet das Infektionsschutzgesetz. Demnach können Gefährder zeitweise zwangsuntergebracht werden, um die Gesellschaft vor Seuchen zu schützen. Grundsätzlich gilt aber, dass die häusliche Quarantäne eindeutig Vorrang hat und der Normalfall ist. Wenn sich Betroffene der Isolation in den eigenen vier Wänden entziehen und Wohnung oder Haus verlassen, folgen mehrere Eskalationsschritte.

„In der Praxis wird seitens des zuständigen Gesundheitsamtes zunächst die Quarantäne festgestellt", erläutert ein Sprecher des Sächsischen Innenministeriums Correctiv. "Daran schließt sich die eindringliche Ermahnung und bei weiterem Widersetzen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens an“.

Erst wenn Bußgelder und "Gefährderansprachen" keine Wirkung auf den Quarantänebrecher haben, kann durch die Anordnung eines Richters die Einweisung in eine bewachte Einrichtung erfolgen. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg formuliert das in einem Schreiben an die Kommunen im Bundesland so: "Die zwangsweise Unterbringung nach § 30 Absatz 2 IfSG ist ultima ratio."

Ohne mehrfache Quarantäne-Verstöße, offizielle Ermahnungen von Polizisten oder anderen Beamten und die dann bei erneuten Verstößen folgenden Bußgelder, die gewöhnlich bei etwa 500 Euro liegen, im Wiederholungsfall aber auch auf 25.000 Euro steigen können, muss niemand in einen vermeintlichen "Corona-Knast" umziehen.

"In den meisten großen Städten wie Berlin, Köln, Hannover oder Leipzig gibt es nach unseren Recherchen jedoch überhaupt keine Einrichtungen für Quarantäne-Verweigerer", schreibt Steffen Kutzner.

Einige Bundesländer setzen auf zentrale Einrichtungen: In Nordrhein-Westfalen dient seit Mai 2020 ein Krankenhaus in Solingen als "Verwahranstalt" für infizierte Quarantäne-Brecher. In Sachsen, genauer im Norden Dresdens, wird eine ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge dafür genutzt. Bislang sei dort aber noch niemand untergebracht gewesen, teilt das sächsische Innenministerium mit. Andere Unterbringungsmöglichkeiten, etwa in Schleswig-Holstein und Brandenburg, ähneln von außen optisch zwar Haftanstalten, die Unterbringung sei dort aber eine ganz andere als im Gefängnis.

"Der sogenannte 'Corona-Knast' ist ein Mythos", zieht Correctiv als Fazit. "Einige Quarantäne-Verweigerer könnten tatsächlich in Gefängnistrakten untergebracht werden. Bevor jemand tatsächlich 'abgesondert' wird, müssen jedoch mehrere Verstöße gegen die Quarantäne-Auflagen, sowie ein richterlicher Beschluss vorliegen. Dass jemand in der normalerweise kurzen Zeit der Quarantäne so oft erwischt wird, ist unwahrscheinlich."
Mythos Corona-Knast – ein Faktencheck von Correctiv

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