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1986 in Kiew zur Welt gekommen. Seit zwanzig Jahren einer von den guten Einwanderern. In Leipzig Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie studiert. An der Deutschen Journalistenschule zum Redakteur verarbeitet. Seitdem beseeltes Berliner Edelprekariat. Ach ja, bei Hanser Berlin Literatur verbrechend. Das mach ich wirklich gern.
Man könne eine Gesellschaft auch anästhesieren, sagt der Mann in Hinsicht auf Corona-Maßnahmen und das Grundrecht zu demonstrieren. Klingt ein wenig nach Reichsbürger an der B96, stammt aber vom deutschen Verfassungsrichter Christoph Möllers. Der in der Süddeutschen Zeitung das Coronajahr 2020 aus staatsrechtlicher Sicht Revue passieren lässt.
In diesem Sinne seien die Querdenker-Demos bei all ihrem Verschwörunsgwahn und gesundheitlichem Risiko doch ein notwendiger Auswurf der freiheitlichen Gesellschaft.
Andere Punkte die Möllers macht, sind für mich persönlich deutlich leichter annehmbar. Daher empfehle ich dieses Gespräch auch. Beispielsweise Möllers Einschätzung der missglückten politischen Kommunikation der Corona-Maßnahmen. Gleichzeitig unglaubwürdig machender Lobbyismus (Autohäuser offen, Schulen geschlossen). Oder die mit der beginnenden Impfung aufkommenden rechtlichen Fragen. Dürfen Restaurants Partys für Geimpfte veranstalten? Vakzinierte Rentner only auf Kreuzfahrt? Was ist hier Diskriminierung, was mangelnde Solidarität - was soll der Staat hier entscheiden und was die Gesellschaft selbst?
In diesem Sinne, uns allen ein fröhlicheres und freieres 2021!
Quelle: Wolfgang Janisch Bild: Ellinor Collin Artikel kostenpflichtig www.sueddeutsche.de
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Die Menschenrechte sind das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben sind. Glaubst Du nicht? Alleine im Artikel 1 sind 5 dreiste Lügen und ein utopischer, ein frommer Wunsch enthalten! Glaubst Du immer noch nicht? Dann schaue hier rein: http://erkenntnis-reic... Dir alles LIEBE Uli
Na ja, in der deutschen Gesellschaft haben Menschenrechte kein zu Hause. Sonst gäbe es die Debatten über Vorrechte Geimpften wohl kaum. Die Debatte ist zudem ein Verweis aus Demokratiedefizite in der Gesellschaft. Denn in einer Demokratie gibt es keine Vorrechte, da Demokratie auf dem Gleichheitsgrundsatz basiert. Insofern überrascht Christoph Möllers nicht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Punkten seine Schwachstellen.
Was ich aber ganz und gar nicht verstehe, ist das Herumreiten auf dem Demonstrationsrecht in Pandemie-Zeiten. Die Versammlungsfreiheit ist ja nicht also solche außer Kraft gesetzt. Sie ist nur für die Zeit der Pandemie aus medizinisch plausiblen Gründen vorübergehend eingeschränkt. Gleichwohl kann ja jeder und jede weiterhin auf allen erdenklichen Kanälen seine Meinung – auch zur Corona-Politik der Bundes- und Länderregierungen – gefahrlos und ohne Einschränkung publizieren. Und das passiert ja auch extensiv.