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Kurator'in für: Fundstücke Medien und Gesellschaft Flucht und Einwanderung Feminismen
Reporter, Kurator, Autor für deutsche und internationale Medien. Studium der Politikwissenschaft/Anthropologie. Themen: Weiße Mehrheitsgesellschaft, MENA, Autokratien, Kapitalismuskritik, Feminismus und kritische Theorie.
Es ist ein wichtiges Urteil für die #MeToo-Berichterstattung in Deutschland zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Queers: Das Berliner Kammergericht urteilte nun in einem Fall, dass die Medien Vice und Buzzfeed News wieder über einen Berliner Arzt berichten dürfen. Dem Arzt wird sexueller Missbrauch von schwulen Patient*innen vorgeworfen. Der taz liegt die Begründung des Gerichts vor:
Beide Medien hatten im September 2019 ausführlich über die Vorwürfe berichtet. Der Mediziner, der als international anerkannter Spezialist für HIV-Behandlungen gilt, soll immer wieder junge schwule Patienten unter Ausnutzung seiner Stellung als Arzt sexuell bedrängt haben. Vor allem nicht-deutsche junge Männer ohne Versicherungsschutz sollen betroffen gewesen sein. Vice und Buzzfeed zitierten ausführlich die Anschuldigungen von fünf ehemaligen Patienten. Der Arzt weist die Vorwürfe bis heute zurück, sie seien von einem der Betroffenen „orchestriert“ worden.
Der Arzt ging gegen die Berichterstattung und auch Privatpersonen mit aller Wucht juristisch vor. Es folgte ein langer Rechtsstreit, der nun mit diesem Urteil endete. Das Gericht monierte einige handwerkliche Fehler in der Berichterstattung, zum Beispiel wörtliche Zitate des Arztes, die auf den Erzählungen der mutmaßlich betroffenen Patient*innen basieren sollen. Die Richter*innen bestätigten allerdings im Großen und Ganzen, dass es ein öffentliches Interesse an dieser Berichterstattung gibt, die deswegen unbedingt ermöglicht werden müsse:
Die Medien dürfen nun den Kern ihrer Berichte wieder verbreiten und dabei durchaus auch die konkreten Vorwürfe mitteilen: „Analuntersuchungen und Prostatamassagen ohne ersichtlichen Grund. Masturbation. Sich nackt ausziehen müssen. Versuchter Oralverkehr. Kussversuche.“ Buzzfeed und Vice hätten sich an die Regeln der Verdachtsberichterstattung gehalten, so das Kammergericht. So hatten sie dem Arzt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Unschuldsvermutung betont, in dem sie die Form des Konjunktivs (Möglichkeitsform) benutzten oder die Taten als „mutmaßliche“ bezeichneten.
Das deutsche Recht setzt, anders als in den USA zum Beispiel, sehr enge Grenzen zur sogenannten Verdachtsberichterstattung. Obwohl einige Fälle zu Vergewaltigungen, sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch gründlich und investigativ recherchiert werden, scheuen einige Entscheidungsträger*innen in deutschen Redaktionen und mutmaßliche Betroffene weiterhin vor Veröffentlichungen zurück. Zwar sammeln viele Kolleg*innen sauber dokumentierte Beweise, um berichten zu können, im Endeffekt stehen in vielen Fällen aber die Aussagen der mutmaßlichen Opfer gegenüber den Aussagen der mutmaßlichen Täter (die meistens und trotz erdrückender Beweise alles abstreiten). Deswegen ist dieser Satz zum aktuellen Fall besonders wichtig für recherchierende Journalist*innen zum Thema #MeToo:
Die RichterInnen räumen ein, dass Verdachtsberichterstattung besondere Sorgfalt erfordere und dass die Medien versuchten, diese Sorgfalt durch eine besonders ausführliche Darstellung der belastenden Aussagen zu dokumentieren (...) Die RichterInnen rechneten die Vorwürfe auch nicht der besonders geschützten Intimsphäre des Arztes zu, sondern seiner Sozialsphäre. Vorwürfe bezüglich Sexualstraftaten könnten ebenso wie die mutmaßliche Verletzung ärztlicher Pflichten nicht zur Intimsphäre eines Tatverdächtigen gehören. Die Interessen des Arztes auf Schutz seiner Persönlichkeitsrechte müssten deshalb insoweit zurücktreten.
Die Hoffnung: Verdachtsberichterstattung auf diesem wichtigen Feld wird mit diesem und ähnlichen Urteilen eine juristisch abgesicherte Basis geboten. Dass eine fundierte und gut recherchierte Berichterstattung zu #MeToo-Fällen fundamental für feministische Perspektiven und das Aufbrechen alter Machtstrukturen ist, zeigt ein aktueller Artikel im Spiegel zur sexualisierten Gewalt gegen Athlet*innen im Schwimmsport. Die Recherche hat viel bewegt.
Quelle: Christian Rath Bild: Patrick Pleul/dpa taz.de
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