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Warum soll die Tötung von Frauen mit einer eigenen Terminologie bezeichnet werden? Wieso sollte bei Mord zwischen den Geschlechtern differenziert werden?
Zum Problem: jede vorsätzliche Tötung ist unrecht. Allerdings differenziert die Rechtsprechung, grundsätzlich berechtigterweise, hinsichtlich unterschiedlicher Tatkontexte. Ein Mann, der seine Frau aus Trennungsschmerz und/oder gekränktem Stolz umbringt, handelt also verwerflich, begeht aber, unter der bisher meist angewendeten Rechtsprechung, "lediglich" Totschlag, keinen Mord.
Dieser Artikel legt eine sehr kluge und fundierte Begründung für die Verwendung einer eigenen Begrifflichkeit vor: weil die Tötung von Frauen auch hierzulande in den meisten Fällen auf einer kulturell geprägten, mentalen Konfiguration beruht. Weil also zumindest einige Umstände des Tathergangs durch kollektiv internalisierten Affektroutinen bedingt sind, welche die subjektive Motivation handlungsleitend beeinflussen.
Es handelt sich bei Femizid um eine eigene, spezifisch determinierte Kategorie von Gewaltverbrechen, ähnlich den im Artikel erwähnten "Ehrenmorden".
Zunächst einmal geht es hierbei um Beziehungstaten, um "Trennungstötungen". Diese werden selbstverständlich auch in Deutschland als Tötung geahndet, jedoch wurde den Tätern von den Gerichten in der Vergangenheit häufig sehr viel Verständiss für Ihre Verletztheit und Gebrochenheit entgegengebracht, hinsichtlich der Motivation also das Vorhandensein des Tatmerkmals der "niederen Beweggründe" nicht anerkannt.
Statistisch gesehen sind Frauen in Beziehungstaten überproportional das Opfer. Aber nicht nur dort, auch in unzähligen anderen Fallkonstellationen werden Frauen aufgrund Ihres Frauseins getötet, bzw. aktivieren weibliche Attribute einen degradierenden Assoziationszusammenhang, welcher die Tat in der Binnenlogik des Täters plausibler oder berechtigter, bzw. seinen Zorn und seinen Hass legitimer erscheinen lässt.
Die handlungsleitende Disposition der männlichen Täter ist also eine integrale, durch Sozialisierung konditionierte Veranlagung, welche die Frau kategorisch subordiniert und entwertet. Darin niedere Beweggründe zu erkennen, sollte juristisch automatisiert erfolgen und nicht jedes Mal neu ausgehandelt werden müssen.
Quelle: Ulrike Lembke Bild: © Antonio Calanni... www.zeit.de
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Ein aufschlussreicher Artikel mit guter Argumentation. Der Artikel hallt nach!