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Feminismen

Eine kleine Revolution: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "dritten Geschlecht"

Daniel Schreiber
Autor und Journalist
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Daniel SchreiberMontag, 13.11.2017

Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche ein Urteil getroffen, das das Leben von tausenden Menschen in Deutschland verändern wird. Trotzdem hat es bisher wenig mediale Aufmerksamkeit bekommen. Einer Klage folgend, die von allen anderen Instanzen abgelehnt wurde, legte das Gericht fest, dass es zukünftig eine dritte Kategorie in der Geschlechtsbestimmung des Geburtenregisters geben muss - neben "weiblich" oder "männlich" auch eines für "divers" oder "inter". Dieses Urteil hat Folgen für das Leben von 160.000 intersexuellen Menschen in Deutschland, die bisher durch das "Raster" der medizinischen Versorgung der Krankenkassen fallen und selbst beim Kauf eines Bahntickets ein Geschlecht ankreuzen müssen, das sie sie nicht haben. Es wird dafür sorgen, dass sich Babys und Kleinkinder, wenn sie intersexuell geboren werden, nicht schweren medizinischen Eingriffen und Operationen unterziehen müssen, die scheinbar eine "eindeutige" Geschlechtszuschreibung herstellen - pro Jahr kam es in Deutschland bisher zu 1.500 dieser Eingriffe. Dieses Urteil, das dem Engagement von Kläger*in Vanja S. zu verdanken ist und einer Empfehlung des Ethikrats folgt, stellt eine kleine Revolution der gesellschaftlichen Auffassungen über Geschlecht dar: Es kreiert eine juristische Kategorie, die es bisher schlicht nicht geben durfte. Nach der gesetzlichen Umsetzung des Urteils wird Deutschland das erste Land Europas sein, in dem es eine Kategorie für ein diverses Geschlecht gibt. Egal, wie überfällig diese Entscheidung wirkt - sie ist ein Grund zu großer Freude.           

Eine kleine Revolution: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "dritten Geschlecht"

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