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Barbara Streidl, geboren 1972, ist Journalistin, u.a. für den Bayerischen Rundfunk in München. Für Piqd bestritt sie gemeinsam mit Katrin Rönicke für eine Weile den Piqd Podcast. Ihr Buch „Wir Alphamädchen“, das sie 2008 mitveröffentlichte, sorgte für immense Medienresonanz und hat die feministische Debatte auf gesamtgesellschaftlicher Ebene neu eröffnet. 2011 erschien ihr Buch „Kann ich gleich zurückrufen? Der alltägliche Wahnsinn einer berufstätigen Mutter“; 2015 ihre Streitschrift „Lasst Väter Vater sein“. 2018 erscheint ihr kapitalismuskritisches Buch in der 100-Seiten-Reihe bei Reclam über "Langeweile", in derselben Reihe erscheint 2019 das Buch "Feminismus". Streidl ist Vorstand von Frauenstudien München e.V., einer Organisation, die für Veranstaltungen zwischen Neuer Frauenbewegung und Alphamädchen verantwortlich zeichnet. Gemeinsam mit Susanne Klingner und Katrin Rönicke war sie im "Lila Podcast" zu hören.
Ist das nun eine böse Gängelung? Oder die letzte Chance für die Gerechtigkeit? Der Vorstoß des Brandenburger Parlaments, quotierte Landeslisten einzuführen, hat im Januar 2019 für eine heiße Debatte gesorgt. Ab Juni 2020 müssen die Brandenburger Parteien ihre Listen grundsätzlich quotieren.
Dass es vor allem verfassungsrechtlich bedenklich sei,
"jeden Versuch, das Wahlvolk in Gruppen zu teilen, die irgendwie gefördert oder gebremst werden sollten",
hat der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio schon im Vorfeld im Spiegel gesagt. Dieser Satz ist überall zu lesen gewesen, war quasi das Icing auf dem Quoten-Cake. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und Jura-Professorin an der FH Dortmund, ist nicht seiner Meinung:
"Es ist die Lehrbuchdefinition von Diskriminierung, der faktisch benachteiligten Gruppe die Verantwortung dafür qua (zugeschriebener) Eigenschaften oder Verhalten zuzuweisen und damit zu rechtfertigen."
Und in Sachen Verfassung bleibt noch hinzufügen, dass unser Grundgesetz nicht nur in Artikel 3 sagt:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt".
Es ist 1994 durch das Gleichberechtigungsgebot ergänzt worden:
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Und "fördern" heißt dann doch nicht noch mal 100 Jahre warten.
Quelle: Maria Wersig Bild: Illustration: Kat... taz.de
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ich denke auch dass eine zumindest temporäre quotierung hier helfen kann. nicht nur wegen der Förderung der Gleichberechtigung ist das durch das GG gerechtfertigt sondern auch weil die Parteien nur mitwirken - sie sind nicht Träger der volkssouveränität.