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Piqd vor allem beim Deutschlandfunk die Rosinen heraus, wann immer es bei dem Sender um Europa geht. Als Korrespondent mit Sitz in Polen geht der Blick vor allem nach Osten.
Geboren 1968 in Braunschweig. Studium der slawischen Sprachen und der Geschichte Osteuropas in Kiel, Sankt Petersburg und im sibirischen Irkutsk. Langjährige Tätigkeit als außenpolitischer Redakteur bei norddeutschen Tageszeitungen. Seit 2010 freier Osteuropa-Korrespondent für Print- und Online-Medien in Warschau und Berlin.
Wie so viele Themen der vergangenen Wochen, so ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den EZB-Anleihekäufen inmitten all der Corona-Nachrichten zwar nicht untergegangen. Aber es ist in seiner vollen Tragweite doch nicht ausreichend gewürdigt worden. Denn tatsächlich geht es in dem Fall weniger um die Streitsache selbst, also das Vorgehen der EZB bei einem sehr spezifischen Anleihekaufprogramm. Vielmehr haben die Karlsruher Richter*innen eine Vorlage geliefert, die zu einem (weiteren) Sprengsatz der EU werden könnte.
Warum das so ist, dröseln drei absolute Fachleute im jüngsten DLF-Politikpodcast auf, den ich hier auch ganz grundsätzlich empfehlen möchte (abrufbar auch in der DLF-Audiothek). Die beiden ehemaligen "Karlsruhe-Korris" Gudula Geuther und Stephan Detjen sowie als Dritte im Bunde die Wirtschaftsfachfrau Brigitte Scholtes erklären eindrücklich, dass nach dem Urteil weniger die EZB und die Bundesbank oder die Bundesregierung ein Problem miteinander bekommen werden. Die eigentliche Bruchlinie verläuft vielmehr zwischen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und eben dem BVerfG. Gerade Hörer*innen, die selbst nichts oder wenig mit Jura am Hut haben, bekommen in dem Podcast harte Kost bestens verdaulich serviert.
Die zentrale Frage lautet: Schlägt Europarecht deutsches Recht, wie dies bislang als grundsätzlich akzeptiert galt? Oder ist es eben doch umgekehrt: Haben in Europa die Nationalstaaten das letzte Wort bzw. die nationalen Gerichte? Detjen zeigt sich überzeugt, dass die Karlsruher Richter*innen nationalistischen Regierungen etwa in Polen und Ungarn "Textbausteine geliefert haben", mit denen sie sich künftig über europäisches Recht hinwegsetzen können. Tatsächlich hat das BVerfG dem EuGH vorgeworfen, in Sachen EZB "objektiv willkürlich" geurteilt zu haben.
Deshalb würde ich persönlich, aus meiner Polenkenntnis heraus, Detjen auch klar zustimmen. Meine Prognose lautet: Das regierungstreue Verfassungsgericht in Warschau wird demnächst die jüngsten EuGH-Urteile, die große Teile der polnischen Justizgesetzgebung für europarechtswidrig erklärt haben, als "objektiv willkürlich" zurückweisen. Und das heißt: Eine entscheidende Brandmauer gegen Illiberalismus und Autoritarismus ist gefallen – eingerissen vom Bundesverfassungsgericht.
Quelle: Stephan Dethjen, Gudula Geuther, Brigitte Scholtes Bild: dpa deutschlandfunk.de
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