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Kurator'in für: Europa Fundstücke Kopf und Körper
Ich lebe in Marburg und schreibe über Gesundheit und Gesundheitspolitik.
Alle reden gerade über die nordirische Grenze und den Backstop. Aber was ist mit den Bürgerrechten der Nordiren?
Das Karfreitagsabkommen erlaubt es den Bürgern in Nordirland sich zu entscheiden, ob sie die britische oder die irische Staatsbürgerschaft annehmen möchten oder beide. So lange Großbritannien in der EU ist (war), fiel nur wenigen Menschen auf, dass es britische Gesetze gibt, die dieses Recht unterlaufen. Vielleicht, weil es nur in sehr wenigen Situationen eine Rolle spielte. Doch mit dem Brexit ändert sich das.
Darauf weist die Klage einer nordirischen Bürgerin hin, die mit einem Amerikaner verheiratet ist und im nordirischen Derry lebt. Ihr Fall beschäftigt die Gerichte bereits seit 4 Jahren, weil das britische Innenministerium sämtliche Urteile zugunsten Emma de Souzas anficht. Vermutlich geht der Fall deshalb vor den Europäischen Gerichtshof. Selbst Theresa May hat sich eingeschaltet.
Worum geht's? Emmas Mann bekommt laut britischem Einwanderungsrecht nur durch ein kompliziertes Verfahren die Erlaubnis, sich als Angehöriger eines Drittstaates in Nordirland niederzulassen. Um dieses Verfahren zu vereinfachen soll Emma ihre britische Staatsbürgerschaft niederlegen, so der Rat des Innenministeriums in London. Dann gelten die Regeln für Iren (EU-Bürger). Aber Emma hat nie die britische Staatsbürgerschaft gehabt, sagt sie, und kann sie deshalb auch nicht zurückgeben. Das Innenministerium sagt aber, dass für alle Menschen in Nordirland britisches Recht gilt, sie also in den Augen Londons Britin ist. Diese Auslegung widerspricht jedoch den internationalen Verträgen des Karfreitagsabkommens.
Hintergründe zu diesem Fall und anderen Bürgerrechtsfragen post-Brexit: Podcast, Irish Times, BBC, New York Times, The Guardian
Quelle: emmandjdesouza Bild: Emma de Souzas Tw... EN twitter.com
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